Missachtet eine Aachener Schule das Schulgesetz?
An einem städtischen Gymnasium wurde das “Schülersprecherinnenteam” auf originelle Weise gewählt. Die Rechtslage ist eindeutig. Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es (§ 74 (3)): Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei…
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